Nachfolgende Bedingungen gelten für die Erbringung von tierpsychologischen Trainings durch die Kursleiterin/Trainerin:
1. Die von der Trainerin erbrachten tierpsychologischen Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) werden als Dienstleistung erbracht. Wegen der beratenden Natur des Trainings und der Abhängigkeit des Erfolges vom Auftraggeber als Hundehalter ist ein Erfolg nicht geschuldet.
2. Am Training können nur Hunde teilnehmen, für die eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Hunde benötigen desweiteren alle Pflichtimpfungen. Auf Nachfrage sind vor Beginn des Trainings entsprechende Nachweise zu erbringen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Standardfragebogen nach bestem Wissen auszufüllen.
4. Die Trainingsgebühr ist für alle vereinbarten Trainingsstunden im Voraus zu entrichten. Mit Eingang der Trainingsgebühr auf dem Konto der Trainerin oder der Barzahlung bis zum Beginn des Trainings gelten die Trainingstermine als fest vereinbart.
5. Tritt der Auftraggeber nach erfolgter Anmeldung von der Trainingsstunde zurück oder bricht er die vereinbarte Trainingsstunde vorzeitig ab, erfolgt keine Erstattung der Trainingsgebühr.
6. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Trainingstermin abzusagen oder zu verschieben. Erfolgt dies nicht mindestens 24 Stunden vor dessen Beginn, so ist der Auftraggeber zur Vergütung des Trainingstermins verpflichtet.
7. Das Training erfolgt üblicherweise in den Räumen bzw. auf dem Grundstück des Auftraggebers. Einen Ortswechsel behält sich die Trainerin vor. Kosten des Auftraggebers, die durch die Anreise zu einem anderen Trainingsort entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Während des Trainings hat der Auftraggeber den Anweisungen der Trainerin unbedingt Folge zu leisten. Für die Art der Umsetzung der Anweisungen ist der Auftraggeber jedoch allein verantwortlich.
9. Die Trainerin behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen oder einen Auftrag nicht anzunehmen bzw. jederzeit zu beenden.
10. Die Dauer einer Trainingseinheit im Einzeltraining beträgt 45 Minuten, im Gruppentraining 60 Minuten.
11. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen.
12. Bricht die Trainerin das Training nach eigenem Ermessen ab, wird die Ausbildungsgebühr anteilig zurückerstattet, es sei denn, der Abbruch ist durch das Verhalten des Auftraggebers oder dessen Hund verursacht.
13. Ist die Trainerin an der Wahrnehmung eines Trainingstermins aus dringenden Gründen verhindert, so teilt sie die Verhinderung dem Auftraggeber vorab mit. Sie vereinbart dann mit dem Auftraggeber einen neuen Termin.
14. Die Teilnahme am Training erfolgt für den Auftraggeber und dessen Hund auf eigenes Risiko.
15. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die von ihm mitgebrachten Hunde verursacht werden.
16. Die Trainerin haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch die Anwendung der trainierten Verhaltensformen oder durch deren Training entstehen. Dies gilt sowohl während des Trainings als auch dann, wenn diese Verhaltensformen in Abwesenheit der Trainerin durch den Auftraggeber angewendet werden.
17. Die Trainerin haftet dann, wenn sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Sie haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch sie selbst, allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf die Versicherungssumme beschränkt. Im Übrigen haftet die Trainerin nur im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit durch sie selbst und im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.
18. Begleitpersonen des Auftragsgebers beim Training sind durch diesen von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
19. Die Datenschutzerklärung wird rechtskonform auf der Homepage www.trainermitherzblut.de ständig aktuell gehalten und ist dort jederzeit einzusehen. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift diese gelesen zu haben.
20. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke.
(Ende der AGB)
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